Datenbericht · Öffentliche IT in Deutschland · Oktober 2026
Fast jede sechste IT-Vergabe wird später gemeldet, als die Vergabeverordnung erlaubt
Geschrieben von Ravid Efroni, Gründer von Tendervane · Stand 17. Oktober 2026
Für Redaktionen: Rückfragen beantworten wir schriftlich unter ravid@tendervane.com. Die vollständige Liste steht unten als CSV.
Von 4.644 deutschen IT-Vergabebekanntmachungen nach den EU-Vergaberichtlinien, abgesandt zwischen dem 2. Januar 2024 und dem 15. Juli 2026, gingen 731 (15,7 Prozent) später raus als 30 Tage nach Vertragsschluss. Das ist die Frist des § 39 VgV. 200 davon kamen mehr als drei Monate später. Der Anteil sinkt: 17,0 Prozent in 2024, 15,9 in 2025, 13,7 in 2026. In den Niederlanden, mit derselben EU-Regel, liegt er bei 33,0 Prozent und steigt.
Alles auf dieser Seite ist aus den Bekanntmachungen selbst gemessen, außer dem Abschnitt Unsere Lesart, der als Interpretation gekennzeichnet ist. „Zu spät“ heißt: später, als die Frist in der Vergabeverordnung erlaubt. Das ist eine Messung, keine rechtliche Bewertung.
731
von 4.644 IT-Vergabebekanntmachungen später als 30 Tage nach Vertragsschluss abgesandt (15,7 %)
200
davon mehr als 90 Tage nach Vertragsschluss (4,3 % aller)
13,7 %
zu spät in 2026, nach 17,0 % in 2024
33,0 %
zu spät in den Niederlanden, nach derselben EU-Regel (576 von 1.747)
Fakten aus den Bekanntmachungen
Je Jahr: Deutschland wird besser, die Niederlande schlechter
Das Jahr ist das Jahr, in dem die Bekanntmachung abgesandt wurde. Der Median liegt in Deutschland bei 7 Tagen zwischen Vertragsschluss und Absendung, in den Niederlanden bei 15.
Anteil der IT-Vergabebekanntmachungen, die später als 30 Tage abgesandt wurden, je Absendejahr
In Prozent aller Bekanntmachungen des Jahres · * 2026 bis 15. Juli 2026 (Deutschland) und 25. August 2026 (Niederlande)
| Absendejahr | DE zu spät / gesamt | DE Anteil | NL zu spät / gesamt | NL Anteil |
|---|---|---|---|---|
| 2024 | 241 / 1.419 | 17,0 % | 164 / 535 | 30,7 % |
| 2025 | 344 / 2.157 | 15,9 % | 240 / 724 | 33,1 % |
| 2026 (bis Jul / Aug) | 146 / 1.068 | 13,7 % | 172 / 488 | 35,2 % |
| Gesamt | 731 / 4.644 | 15,7 % | 576 / 1.747 | 33,0 % |
Die letzten Monate enthalten zu wenige verspätete Bekanntmachungen: Ein Vertrag, der im Sommer 2026 geschlossen und noch nicht gemeldet wurde, kann nicht in den Daten sein. Das drückt den Anteil für 2026 in beiden Ländern.
Wie spät: die Verteilung in Tagen
200 deutsche Bekanntmachungen (4,3 Prozent) kamen mehr als 90 Tage nach Vertragsschluss, 28 mehr als ein Jahr danach. In den Niederlanden sind es 267 (15,3 Prozent) und 43.
Tage zwischen Vertragsschluss und Absendung der Vergabebekanntmachung, Deutschland
4.644 Bekanntmachungen · Frist 30 Tage · grau = fristgerecht
| Tage von Vertragsschluss bis Absendung | Deutschland | Niederlande |
|---|---|---|
| 0 bis 30 Tage (fristgerecht) | 3.913 (84,3 %) | 1.171 (67,0 %) |
| 31 bis 90 Tage | 531 (11,4 %) | 309 (17,7 %) |
| 91 bis 180 Tage | 124 (2,7 %) | 160 (9,2 %) |
| 181 bis 365 Tage | 48 (1,0 %) | 64 (3,7 %) |
| mehr als ein Jahr | 28 (0,6 %) | 43 (2,5 %) |
| mehr als 90 Tage | 200 (4,3 %) | 267 (15,3 %) |
Je Auftraggeber
Auftraggeber mit mindestens 10 Bekanntmachungen unter demselben Namen. Die Spanne ist groß: Die Deutsche Bundesbank meldete 22 ihrer 54 IT-Vergaben zu spät, die Autobahn GmbH des Bundes 2 von 19, die Stadt Nürnberg 3 von 29.
| Auftraggeber | Zu spät / gesamt | Median Tage | Längster Fall |
|---|---|---|---|
| Westdeutscher Rundfunk Köln | 10 / 13 | 57 | 317 |
| Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen | 22 / 54 | 27,5 | 158 |
| Bundesdruckerei GmbH | 13 / 35 | 18 | 183 |
| Beschaffungsamt des BMI | 33 / 138 | 18 | 212 |
| KfW Bankengruppe | 8 / 28 | 21 | 93 |
| Techniker Krankenkasse | 11 / 42 | 12 | 227 |
| Dataport AöR | 10 / 55 | 7 | 658 |
| Die Autobahn GmbH des Bundeszum Vergleich | 2 / 19 | 3 | 33 |
| Stadt Nürnberg, Zentrale Dienstezum Vergleich | 3 / 29 | 4 | 53 |
Gezählt je Name, wie gemeldet. Wer unter zwei Namen meldet, wird unter jedem Namen getrennt gezählt. Das Beschaffungsamt des BMI meldet als „Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI“; unter dem älteren Namen mit „Bundesministerium des Innern“ ohne „und für Heimat“ stehen weitere 27 Bekanntmachungen, davon 2 zu spät. Alle Auftraggeber stehen in der CSV.
Fünf Bekanntmachungen, die Jahre später kamen
Jede dieser Bekanntmachungen wurde in der aktuellen Fassung auf TED nachgelesen. Die Beschreibung betrifft jeweils einen neuen Zuschlag nach einem Wettbewerbsverfahren, keine Verlängerung oder Änderung. Die Daten sind die, die der Auftraggeber selbst eingetragen hat.
| Auftraggeber und Auftrag | Vertragsschluss | Abgesandt | Tage | TED |
|---|---|---|---|---|
| Augsburger Verkehrs- und TarifverbundDFI-Fahrgastinformationssystem (offenes Verfahren, 3 Lose) | 2022-04-21 | 2025-05-05 | 1.110 | 292324-2025 |
| Landesamt für innere Verwaltung M-V„Kommunikationsleistungen des digitalen MV“, Zuschlag an H2F (offen) | 2023-02-10 | 2025-07-22 | 893 | 480271-2025 |
| IT Baden-Württemberg (BITBW)Pexip-Videokonferenzlizenzen, Zuschlag an MVC Mobile VideoCommunication (offen) | 2023-12-01 | 2025-08-07 | 615 | 524411-2025 |
| Bundesamt für Sicherheit in der InformationstechnikVorgabedokumente zur Zertifizierung von 5G-Netzkomponenten (offen, mehrere Zuschläge) | 2024-06-12 | 2026-01-13 | 580 | 27169-2026 |
| Dataport AöRSOTI-Lizenzen für Q3/Q4 2022 (offen) | 2022-06-28 | 2024-01-10 | 561 | 18590-2024 |
Die Regel
§ 39 Abs. 1 VgV: „Der öffentliche Auftraggeber übermittelt spätestens 30 Tage nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des Vergabeverfahrens an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union über den Datenservice Öffentlicher Einkauf.“ (gesetze-im-internet.de, gelesen am 17. Oktober 2026). Grundlage ist Art. 50 Abs. 1 der Richtlinie 2014/24/EU; die Sektorenrichtlinie 2014/25/EU nennt in Art. 70 Abs. 1 dieselben 30 Tage. In den Niederlanden gilt dieselbe Regel in Art. 2.134 Aanbestedingswet 2012.
Methode
Je Bekanntmachung messen wir die Tage zwischen Vertragsschluss (eForms-Feld BT-145) und Absendedatum der Vergabebekanntmachung (BT-05). Mehr als 30 Tage gilt als zu spät. Jedes Datum stammt aus der amtlichen eForms-XML-Datei der Bekanntmachung, nicht aus einer abgeleiteten Datenbankspalte. Es sind die Daten, die der Auftraggeber selbst eingetragen hat. Hat ein Auftraggeber ein falsches Datum eingetragen, steht der Fehler in der amtlichen Bekanntmachung.
| Schritt | Bekanntmachungen |
|---|---|
| IT-Vergabebekanntmachungen in unserer Datenbank, veröffentlicht ab Dezember 2023 | 9.378 |
| ohne amtliche XML-Datei im Cache (nicht abgerufen) | minus 454 |
| keine eForms-Vergabebekanntmachung | minus 35 |
| Berichtigung oder spätere Fassung einer Bekanntmachung | minus 331 |
| Rechtsgrundlage nicht 2014/24/EU oder 2014/25/EU (Verteidigung, Konzessionen, sonstige) | minus 105 |
| Wettbewerbe (Planungswettbewerbe) | minus 65 |
| dynamische Beschaffungssysteme (Einzelaufträge können quartalsweise gebündelt sein) | minus 18 |
| kein verwertbares Vertragsschlussdatum (BT-145 fehlt oder liegt vor 2015) | minus 1.989 |
| gemessen, alle Verfahren | 6.381 |
| Verfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, sonstige oder ohne Verfahrenscode | minus 1.590 |
| Titel nennt Änderung oder Verlängerung, oder Beschreibung verweist auf § 132 GWB | minus 147 |
| Zählung in diesem Bericht | 4.644 |
Warum Verfahren ohne vorherigen Aufruf herausfallen: Dort melden Auftraggeber oft eine Verlängerung oder Änderung eines alten Vertrags als neue Vergabe, mit dem ursprünglichen Vertragsschlussdatum. Das würde „zu spät“ aufblähen. Übrig bleiben Zuschläge nach einem Wettbewerbsverfahren. Über alle 6.381 gemessenen Bekanntmachungen sind es 1.129 zu spät (17,7 Prozent): dasselbe Bild, etwas höher.
Die Messung ist an zwei Stellen großzügig, der wahre Anteil ist also eher höher: (1) Wir zählen ab Vertragsschluss, der am oder nach dem Zuschlag liegt; (2) bei mehreren Vertragsschlussdaten nehmen wir das späteste.
Gegenproben, alle in der Zusammenfassung des Skripts: Doppelte Bekanntmachungen (gleicher Auftraggeber, Titel, Absende- und Vertragsschlussdatum) zusammengelegt ergeben 726 von 4.615 (15,7 Prozent). Nur offene Verfahren: 449 von 3.212 (14,0 Prozent). Rahmenvereinbarungen: 263 von 1.651 (15,9 Prozent); übrige: 468 von 2.993 (15,6 Prozent). Manche Auftraggeber scheinen den Vertragsbeginn als Vertragsschluss einzutragen (etwa den 1. Januar). Ein Beginn liegt am oder nach der Unterzeichnung, das verkürzt die gemessene Frist also, statt sie zu verlängern.
Stichprobe: 55 Bekanntmachungen (29 deutsche, 26 niederländische) wurden in der aktuellen Fassung auf TED nachgelesen, darunter jede hier namentlich genannte Bekanntmachung, je zwei verspätete von Bundesbank, Beschaffungsamt des BMI, Bundesdruckerei und Dataport, je zwei von Autobahn GmbH und Stadt Nürnberg sowie zufällig gezogene verspätete und fristgerechte. Absendedatum, Vertragsschluss, Tage und Rechtsgrundlage stimmten in allen 55 überein. Das belegt, dass unsere Zahlen dem entsprechen, was der Auftraggeber veröffentlicht hat, nicht, dass er das richtige Datum eingetragen hat.
Die CSV verlinkt jede Zeile auf die Bekanntmachung im Datenservice Öffentlicher Einkauf (oeffentlichevergabe.de), über den § 39 VgV die Übermittlung vorschreibt. Für die fünf Beispiele oben ist die TED-Nummer direkt verlinkt.
Was dieser Bericht nicht sagt
„Zu spät“ ist an der Frist der Vergabeverordnung gemessen. Es ist keine rechtliche Bewertung eines Auftraggebers oder eines Auftrags. Der Bericht sagt nicht, warum eine Bekanntmachung spät kam, und er zählt Bekanntmachungen, keine Verträge und keine Ausgaben. Die genannten Auftraggeber wurden vor der Veröffentlichung nicht um Stellungnahme gebeten; Stellungnahmen nehmen wir als datierte Ergänzung auf.
Unsere Lesart · Interpretation, keine Messung
Ein Angebot, das nach Fristende eingeht, wird ausgeschlossen. Die Auftraggeber selbst halten ihre Frist oft nicht ein, und bis die Bekanntmachung erscheint, sieht kein Wettbewerber, wer den Auftrag hat. Die pünktlichen Stellen zeigen, dass es keine Frage der Größe ist, sondern des Ablaufs.
Ebenfalls von uns, aus derselben Quelle (eForms): bei mehr als vier von zehn IT-Aufträgen hatte der Staat nur einen Anbieter. Nur ein Anbieter.
Niederländische Fassung mit den niederländischen Zahlen: Te laat gemeld.
Die Auswertung ist offen. Das Produkt dahinter zeigt, welche IT-Aufträge bei welchem Auftraggeber voraussichtlich auslaufen und wer den Zuschlag hat. Das voraussichtliche Ende ist immer als Schätzung gekennzeichnet.
Stand: 17. Oktober 2026 (2026-10-17). Reproduktion: scripts/press/report-late-award-notices.ts. Seite: /de/berichte/zu-spaet-gemeldet-2026.