Datenrecherche · Juli 2026
Wie Software-Abhängigkeit zum Vergabegrund wird
Geschrieben von Ravid Efroni, Gründer von Tendervane · aktualisiert 31. Juli 2026
Wir haben 137 einlosige deutsche IT-Zuschläge untersucht, die seit 2024 im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb an vier Softwareanbieter gingen: Dedalus HealthCare, SAP Deutschland, Microsoft Deutschland und d.velop. In 103 dieser Bekanntmachungen nennt die veröffentlichte Begründung ausdrücklich eine technische, rechtliche oder betriebliche Abhängigkeit, meist vom bereits installierten System. Die Begründungen stammen nicht von uns. Sie stehen in den von den Vergabestellen veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen.
103 von 137
Bekanntmachungen nennen in der veröffentlichten Begründung ausdrücklich eine Abhängigkeit (75,2 %)
96,4 %
melden genau ein eingegangenes Angebot (132 von 137)
70,8 %
nennen keinen nutzbaren Auftragswert (97 von 137); nur 21 davon tragen einen Geheimhaltungsvermerk
60
der 137 Bekanntmachungen stammen von Krankenhäusern; 15 nennen die KHZG-Förderung
Drei Behörden, drei Sätze
Das Universitätsklinikum Bonn schreibt über seine eigene Lage: „Die heute bestehende technische Abhängigkeit ist die systemimmanente Folge der Einführung einer integrierten ERP- und HCM-Plattform“. Die Abhängigkeit ist demnach kein Unfall, sondern die eingebaute Folge einer Plattformentscheidung von früher.
Das Landesamt für Finanzen in Bayern betreibt mit SAP-Software die Bezüge von hunderttausenden Personalfällen. Nach Darstellung des Landesamts kann eine gemeinsam mit SAP entwickelte Komponente von niemand anderem gewartet werden: „Die technischen Besonderheiten sind durch die SAP nicht offengelegt.“
Und das Bayerische Landeskriminalamt wollte es anders machen. Es schrieb ein neues ERP-System bewusst systemneutral aus. Das Ergebnis, im Amtstext: „Abweichend von den Erwartungen des Auftraggebers boten alle Bieter im Vergabeverfahren SAP-basierte Systeme an.“ Laut Bekanntmachung basierten alle eingegangenen Angebote auf SAP-Systemen.
137 solcher Bekanntmachungen haben wir vollständig gelesen und klassifiziert. Dieser Bericht zeigt, was darin steht.
Der Befund in Zahlen
Untersuchungsmenge sind 137 kanonische Zuschlagszeilen aus dem Bekanntmachungsservice des Bundes (eForms-DE) im Tendervane-Datenbestand: Zuschlagsdatum seit Januar 2024, genau ein Los, genau ein verwertbarer Angebotszahl-Wert im amtlichen XML, Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, Zuschlagsempfänger eine der vier genannten juristischen Personen. Diese Verfahrensbezeichnung ist keine Feststellung eines rechtswidrigen Direktauftrags; das Vergaberecht sieht sie für eng definierte Ausnahmen ausdrücklich vor. Genau deshalb ist die veröffentlichte Begründung das eigentliche Dokument: Sie ist die Stelle, an der eine Behörde amtlich erklärt, warum kein vorheriger Aufruf zum Wettbewerb veröffentlicht wurde.
Was die Vergabestellen als Grund angeben
Primäre Begründungskategorie je Bekanntmachung, manuell klassifiziert nach veröffentlichtem Codebook (n = 137)
Eine Bekanntmachung erhält genau eine primäre Kategorie; Mehrfachnennungen sind als Sekundärlabels im Belegdatensatz erfasst. Formeltext = die Begründung zitiert nur Verfahrensnorm oder Gesetzesformel ohne inhaltliche Angabe.
In 103 von 137 Bekanntmachungen (75,2 Prozent) nennt die Vergabestelle ausdrücklich eine Form von Abhängigkeit: am häufigsten die Erweiterung eines bereits installierten Systems (50), gefolgt von der Aussage, nur der Hersteller könne die Leistung erbringen (36), und ausschließlichen Rechten (15). In 22 Fällen steht nur die Verfahrens- oder Gesetzesformel, in 12 Fällen wurde gar keine Begründung veröffentlicht.
Vier Anbieter, drei Messgrößen
Je exakter juristischer Person: geprüfte Bekanntmachungen, gemeldete Ein-Angebots-Fälle, Bekanntmachungen ohne nutzbaren Wert
Zählweise je Bekanntmachungszeile, nicht je Vertrag und nicht je Ausgabe. SAP Deutschland SE & Co. KG: alle 40 geprüften Bekanntmachungen melden genau ein Angebot.
In 132 der 137 Bekanntmachungen war für das Losergebnis genau ein eingegangenes Angebot angegeben (96,4 Prozent). Bei SAP Deutschland sind es 40 von 40. Das beschreibt das veröffentlichte Ergebnis dieser Verfahren; es belegt nicht, dass ein Anbieter die Zahl der Angebote verursacht hat. Ein einzelnes Angebot ist mit dieser Verfahrensart vereinbar; die Daten erklären sein Zustandekommen nicht. Der Punkt ist ein anderer: Die Verfahrenswahl wird in drei Vierteln der untersuchten Fälle mit einer bestehenden Abhängigkeit begründet.
Die Sprache der Abhängigkeit
Die Begründungstexte sind das eigentliche Material dieser Recherche. Acht Beispiele, wörtlich zitiert; jede Bekanntmachung ist über ihre Nummer im Bekanntmachungsservice des Bundes auffindbar und im Belegdatensatz verlinkt.
„Die heute bestehende technische Abhängigkeit ist die systemimmanente Folge der Einführung einer integrierten ERP- und HCM-Plattform“
„Abweichend von den Erwartungen des Auftraggebers boten alle Bieter im Vergabeverfahren SAP-basierte Systeme an.“
„Die technischen Besonderheiten sind durch die SAP nicht offengelegt.“
„Das Krankenhausinformationssystem (KIS) Dedalus ORBIS ist ein proprietäres, geschlossenes System.“
„kann nur durch die Verwendung vollständig integrierter, dedalusinterner Module erfüllt werden“
„Nur die Dedalus HealthCare GmbH hat vollständigen Zugriff auf den Quellcode“
„bei fehlerhafter Umstellung das Klinikum nicht mehr funktionsfähig wäre (Patientenaufnahme, Abrechnung, Verwaltung)“
„Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, indirekt die Neuentwicklung oder Nachbildung eines technischen Systems zu beauftragen“
Auffällig ist auch, was sich wiederholt: Fünf wortgleich wiederverwendete Begründungstexte decken zusammen 31 der 60 Krankenhaus-Bekanntmachungen ab (15, 7, 4, 3 und 2 Bekanntmachungen je Text, über verschiedene Standorte und Träger hinweg). Wo derselbe Text mehrfach auftaucht, zählen wir Bekanntmachungen, nicht unabhängige Argumente; die Zuordnung steht als template_cluster im Klassifikationsdatensatz.
Das Fördergeld-Paradox
15 der 137 Bekanntmachungen nennen ausdrücklich das Krankenhauszukunftsgesetz oder einen Fördertatbestand. § 19 Abs. 2 KHSFV verlangt für die Förderung anerkannte Interoperabilitätsstandards und offene, standardisierte Schnittstellen. Das Städtische Klinikum Dessau führt in seiner Bekanntmachung genau diese Fördervoraussetzung als Grund an, nur Module des installierten Herstellers zu beschaffen: Sie „kann nur durch die Verwendung vollständig integrierter, dedalusinterner Module erfüllt werden“. Die vergaberechtliche Tragfähigkeit dieser Begründung bewerten wir nicht; dass so begründet wurde, steht in der Bekanntmachung.
Insgesamt stammen 60 der 137 Bekanntmachungen von Krankenhäusern, 20 von Landesbehörden, 19 von Kommunen und 14 von Bundesbehörden. Die Abhängigkeitsbegründung ist kein Nischenphänomen einer Ebene; sie erscheint in den untersuchten Bekanntmachungen auf allen Ebenen des öffentlichen Sektors.
Was die Zuschläge nicht sagen: den Preis
Bei 97 von 137 Bekanntmachungen (70,8 Prozent) enthielten die dem Ergebnis zugeordneten veröffentlichten Felder keinen nutzbaren Auftragswert nach unserer Definition: entweder gar kein Ergebnisbetrag oder nur Platzhalterbeträge von einem Euro oder weniger. Nur 21 dieser 97 tragen einen wertbezogenen Geheimhaltungsvermerk nach dem eForms-Standard; bei 76 fehlt der Betrag ohne jeden Vermerk. Daraus folgt weder, dass kein Wert vereinbart wurde, noch dass kein Geld geflossen ist oder die Veröffentlichung rechtswidrig war. Es heißt nur: Bei den meisten dieser Vergaben lässt sich der veröffentlichte Auftragswert von außen nicht beziffern.
Was dieser Befund zeigt, und was nicht
Diese Auswertung zählt Zeilen aus Zuschlagsbekanntmachungen, keine Verträge und keine Ausgaben. Sie gruppiert Ergebnisse nach dem veröffentlichten Zuschlagsempfänger und belegt keine Verursachung durch die genannten Unternehmen. Sie bewertet nicht die Rechtmäßigkeit einzelner Verfahrensentscheidungen; die zitierten Ausnahmen sind im Vergaberecht vorgesehen und ihre Anwendung kann im Einzelfall gut begründet sein. Die Bekanntmachungen sagen auch nicht, ob und wann eine Leistung wieder in den Wettbewerb zurückkehrt.
Was der Befund zeigt: In 103 der 137 untersuchten Bekanntmachungen wird eine frühere Software-Entscheidung ausdrücklich und amtlich zur Begründung dafür, dass ein neuer Auftrag ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb vergeben wurde. Die EU-Kommission konsultiert bis 8. September 2026 zur Datensouveränität; deren Schwerpunkt sind datenbezogene Abhängigkeiten und Drittstaatenzugriff. Die hier dokumentierten Vergabebegründungen zeigen eine benachbarte, vergabepraktische Dimension desselben Themas, dokumentiert in amtlichen Bekanntmachungen.
Methode
Grundgesamtheit: kanonische deutsche IT/Software-Zuschlagszeilen aus dem Bekanntmachungsservice des Bundes (eForms-DE), Zuschlagsdatum ab 1. Januar 2024, Veröffentlichung bis 31. Juli 2026, Zuschlagsempfänger exakt eine der vier juristischen Personen Dedalus HealthCare GmbH, SAP Deutschland SE & Co. KG, Microsoft Deutschland GmbH, d.velop AG. Eingeschlossen sind nur Bekanntmachungen mit genau einem Los, genau einem verwertbaren Angebotszahl-Wert und der Verfahrensart „Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb“ im amtlichen XML. Aus 210 Kandidatenzeilen wurden ausgeschlossen: 29 ohne eindeutigen Angebotszahl-Wert, 40 mit anderer Verfahrensart, 1 mit zwei Losen, 3 Doppelveröffentlichungen desselben Zuschlags (im Skript dokumentiert). Alle 137 verbleibenden Bekanntmachungen sind reguläre Ergebnisbekanntmachungen. Der charakteristische Namensstamm des Zuschlagsempfängers wurde je Bekanntmachung als im amtlichen XML vorhanden geprüft; eine vollständige Zuordnung der XML-Parteirollen erfolgte nicht.
Klassifikation: Jeder veröffentlichte Begründungstext wurde vollständig gelesen und nach einem festen Codebook mit einer primären Kategorie und beliebig vielen Sekundärlabels versehen. Reine Verfahrens- oder Gesetzesformeln zählen nie als Abhängigkeitsbeleg. Zwei Einzelfälle wurden im Volltext nachgeprüft; eine Umklassifizierung und eine Bestätigung sind im Feld adjudication des Klassifikationsdatensatzes dokumentiert. Wörtliche Zitate, Zuordnungen und alle hier zitierten Aggregatzahlen werden programmatisch gegen die eingefrorenen Belegzeilen geprüft (scripts/verify-de-dependency-classification.ts). Auswertungsskript: scripts/report-de-dependency.ts im Tendervane-Repository; Belegdatensatz und Klassifikation stehen unten zum Download.
English summary
Tendervane examined 137 single-lot German IT award-notice rows since 2024 naming one of four software vendors (Dedalus HealthCare, SAP Deutschland, Microsoft Deutschland, d.velop) as winner under negotiated procedures without a prior call for competition. In 103 of these official notices (75.2%), the published justification explicitly cites a technical, legal or operational dependency: extension of an installed product (50), manufacturer-only capability (36), exclusive rights (15), plus one operational-continuity and one quasi-standard case. 132 of 137 report exactly one received tender; SAP's notices report one tender in 40 of 40. 97 of 137 (70.8%) publish no usable award value, and only 21 of those carry a value-privacy marker. 60 of the 137 notices come from hospital buyers; 15 reference Germany's KHZG hospital-digitization subsidy. The analysis counts award-notice rows, not contracts or spending; it is winner-conditioned and makes no legality claims. Full methodology, row-level evidence CSV and the classification dataset (CC BY 4.0) are above. As of 31 July 2026.
Die Auswertung ist offen; der Radar dahinter ist unser Produkt: welche Verträge auslaufen, wer sie hält, wann sich das Fenster vor der nächsten Ausschreibung öffnet.