Datenrecherche · Juli 2026
Wie Software-Abhängigkeit zum Vergabegrund wird
Geschrieben von Ravid Efroni, Gründer von Tendervane · aktualisiert 31. Juli 2026
Korrektur · 4. August 2026. Nach Berichtigung der Datumszuordnung gilt: In 75 von 97 Bekanntmachungen (77,3 Prozent) wird eine Abhängigkeit ausdrücklich genannt, zuvor in 103 von 137 (75,2 Prozent). Die Kernaussage bleibt bestehen. Begründung und weitere Änderungen
Bei einer internen Prüfung der Datumsfelder fiel auf, dass unser Parser beim Bekanntmachungsservice des Bundes als Zuschlagsdatum faktisch das Veröffentlichungs- oder Versanddatum führte. Da die Untersuchungsmenge über das Zuschlagsdatum abgegrenzt ist, war sie dadurch zu weit gefasst. Nach der Korrektur umfasst sie 97 Bekanntmachungen mit veröffentlichtem Vertragsschlussdatum (eForms BT-145). Die 40 entfallenen Bekanntmachungen sind unverändert öffentlich und ihre Begründungstexte unverändert gültig; sie tragen lediglich kein veröffentlichtes Vertragsschlussdatum, auf das wir abgrenzen könnten.
Die korrigierte Menge ist eine echte Teilmenge der ursprünglich klassifizierten 137, deshalb sind alle Kennzahlen dieselbe, unveränderte Handklassifikation, neu ausgezählt. Weitere geänderte Werte: genau ein Angebot in 93 statt 132 Fällen, kein nutzbarer Auftragswert in 70 statt 97 Fällen, Krankenhäuser 48 statt 60. Ein zuvor zitiertes Beispiel (Landesamt für Finanzen, Dienststelle Regensburg) liegt nicht mehr in der Untersuchungsmenge und wurde entfernt, statt es von außerhalb des ausgewiesenen Nenners zu zitieren.
Der vollständige Eintrag steht im Korrekturprotokoll.
Wir haben 97 einlosige deutsche IT-Zuschläge untersucht, die seit 2024 im Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb an vier Softwareanbieter gingen: Dedalus HealthCare, SAP Deutschland, Microsoft Deutschland und d.velop. In 75 dieser Bekanntmachungen nennt die veröffentlichte Begründung ausdrücklich eine technische, rechtliche oder betriebliche Abhängigkeit, meist vom bereits installierten System. Die Begründungen stammen nicht von uns. Sie stehen in den von den Vergabestellen veröffentlichten amtlichen Bekanntmachungen.
75 von 97
Bekanntmachungen nennen in der veröffentlichten Begründung ausdrücklich eine Abhängigkeit (77,3 %)
95,9 %
melden genau ein eingegangenes Angebot (93 von 97)
72,2 %
nennen keinen nutzbaren Auftragswert (70 von 97); nur 17 davon tragen einen Geheimhaltungsvermerk
48
der 97 Bekanntmachungen stammen von Krankenhäusern; 10 nennen die KHZG-Förderung
Drei Behörden, drei Sätze
Das Universitätsklinikum Bonn schreibt über seine eigene Lage: „Die heute bestehende technische Abhängigkeit ist die systemimmanente Folge der Einführung einer integrierten ERP- und HCM-Plattform“. Die Abhängigkeit ist demnach kein Unfall, sondern die eingebaute Folge einer Plattformentscheidung von früher.
Der Bezirk Unterfranken beschreibt, woran eine Alternative praktisch scheitert: „Nur die Dedalus HealthCare GmbH hat vollständigen Zugriff auf den Quellcode“. Wer den Quellcode nicht hat, kann auf das bestehende System nicht anbieten.
Und das Bayerische Landeskriminalamt wollte es anders machen. Es schrieb ein neues ERP-System bewusst systemneutral aus. Das Ergebnis, im Amtstext: „Abweichend von den Erwartungen des Auftraggebers boten alle Bieter im Vergabeverfahren SAP-basierte Systeme an.“ Laut Bekanntmachung basierten alle eingegangenen Angebote auf SAP-Systemen.
97 solcher Bekanntmachungen haben wir vollständig gelesen und klassifiziert. Dieser Bericht zeigt, was darin steht.
Der Befund in Zahlen
Untersuchungsmenge sind 97 kanonische Zuschlagszeilen aus dem Bekanntmachungsservice des Bundes (eForms-DE) im Tendervane-Datenbestand: Zuschlagsdatum seit Januar 2024, genau ein Los, genau ein verwertbarer Angebotszahl-Wert im amtlichen XML, Verfahrensart Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, Zuschlagsempfänger eine der vier genannten juristischen Personen. Diese Verfahrensbezeichnung ist keine Feststellung eines rechtswidrigen Direktauftrags; das Vergaberecht sieht sie für eng definierte Ausnahmen ausdrücklich vor. Genau deshalb ist die veröffentlichte Begründung das eigentliche Dokument: Sie ist die Stelle, an der eine Behörde amtlich erklärt, warum kein vorheriger Aufruf zum Wettbewerb veröffentlicht wurde.
Was die Vergabestellen als Grund angeben
Primäre Begründungskategorie je Bekanntmachung, manuell klassifiziert nach veröffentlichtem Codebook (n = 97)
Eine Bekanntmachung erhält genau eine primäre Kategorie; Mehrfachnennungen sind als Sekundärlabels im Belegdatensatz erfasst. Formeltext = die Begründung zitiert nur Verfahrensnorm oder Gesetzesformel ohne inhaltliche Angabe.
In 75 von 97 Bekanntmachungen (77,3 Prozent) nennt die Vergabestelle ausdrücklich eine Form von Abhängigkeit: am häufigsten die Erweiterung eines bereits installierten Systems (40), gefolgt von der Aussage, nur der Hersteller könne die Leistung erbringen (25), und ausschließlichen Rechten (9). In 16 Fällen steht nur die Verfahrens- oder Gesetzesformel, in 6 Fällen wurde gar keine Begründung veröffentlicht.
Vier Anbieter, drei Messgrößen
Je exakter juristischer Person: geprüfte Bekanntmachungen, gemeldete Ein-Angebots-Fälle, Bekanntmachungen ohne nutzbaren Wert
Zählweise je Bekanntmachungszeile, nicht je Vertrag und nicht je Ausgabe. SAP Deutschland SE & Co. KG: alle 28 geprüften Bekanntmachungen melden genau ein Angebot.
In 93 der 97 Bekanntmachungen war für das Losergebnis genau ein eingegangenes Angebot angegeben (95,9 Prozent). Bei SAP Deutschland sind es 28 von 28. Das beschreibt das veröffentlichte Ergebnis dieser Verfahren; es belegt nicht, dass ein Anbieter die Zahl der Angebote verursacht hat. Ein einzelnes Angebot ist mit dieser Verfahrensart vereinbar; die Daten erklären sein Zustandekommen nicht. Der Punkt ist ein anderer: Die Verfahrenswahl wird in drei Vierteln der untersuchten Fälle mit einer bestehenden Abhängigkeit begründet.
Die Sprache der Abhängigkeit
Die Begründungstexte sind das eigentliche Material dieser Recherche. Sieben Beispiele, wörtlich zitiert; jede Bekanntmachung ist über ihre Nummer im Bekanntmachungsservice des Bundes auffindbar und im Belegdatensatz verlinkt.
„Die heute bestehende technische Abhängigkeit ist die systemimmanente Folge der Einführung einer integrierten ERP- und HCM-Plattform“
„Abweichend von den Erwartungen des Auftraggebers boten alle Bieter im Vergabeverfahren SAP-basierte Systeme an.“
„Das Krankenhausinformationssystem (KIS) Dedalus ORBIS ist ein proprietäres, geschlossenes System.“
„kann nur durch die Verwendung vollständig integrierter, dedalusinterner Module erfüllt werden“
„Nur die Dedalus HealthCare GmbH hat vollständigen Zugriff auf den Quellcode“
„bei fehlerhafter Umstellung das Klinikum nicht mehr funktionsfähig wäre (Patientenaufnahme, Abrechnung, Verwaltung)“
„Der öffentliche Auftraggeber ist nicht verpflichtet, indirekt die Neuentwicklung oder Nachbildung eines technischen Systems zu beauftragen“
Auffällig ist auch, was sich wiederholt: Fünf wortgleich wiederverwendete Begründungstexte decken zusammen 31 der 48 Krankenhaus-Bekanntmachungen ab (15, 7, 4, 3 und 2 Bekanntmachungen je Text, über verschiedene Standorte und Träger hinweg). Wo derselbe Text mehrfach auftaucht, zählen wir Bekanntmachungen, nicht unabhängige Argumente; die Zuordnung steht als template_cluster im Klassifikationsdatensatz.
Das Fördergeld-Paradox
10 der 97 Bekanntmachungen nennen ausdrücklich das Krankenhauszukunftsgesetz oder einen Fördertatbestand. § 19 Abs. 2 KHSFV verlangt für die Förderung anerkannte Interoperabilitätsstandards und offene, standardisierte Schnittstellen. Das Städtische Klinikum Dessau führt in seiner Bekanntmachung genau diese Fördervoraussetzung als Grund an, nur Module des installierten Herstellers zu beschaffen: Sie „kann nur durch die Verwendung vollständig integrierter, dedalusinterner Module erfüllt werden“. Die vergaberechtliche Tragfähigkeit dieser Begründung bewerten wir nicht; dass so begründet wurde, steht in der Bekanntmachung.
Insgesamt stammen 48 der 97 Bekanntmachungen von Krankenhäusern, 15 von Kommunen, 14 von Landesbehörden und 6 von Bundesbehörden. Die Abhängigkeitsbegründung ist kein Nischenphänomen einer Ebene; sie erscheint in den untersuchten Bekanntmachungen auf allen Ebenen des öffentlichen Sektors.
Was die Zuschläge nicht sagen: den Preis
Bei 70 von 97 Bekanntmachungen (72,2 Prozent) enthielten die dem Ergebnis zugeordneten veröffentlichten Felder keinen nutzbaren Auftragswert nach unserer Definition: entweder gar kein Ergebnisbetrag oder nur Platzhalterbeträge von einem Euro oder weniger. Nur 17 dieser 70 tragen einen wertbezogenen Geheimhaltungsvermerk nach dem eForms-Standard; bei 53 fehlt der Betrag ohne jeden Vermerk. Daraus folgt weder, dass kein Wert vereinbart wurde, noch dass kein Geld geflossen ist oder die Veröffentlichung rechtswidrig war. Es heißt nur: Bei den meisten dieser Vergaben lässt sich der veröffentlichte Auftragswert von außen nicht beziffern. Wie oft deutsche IT-Zuschläge insgesamt keine substanzielle Wertangabe enthalten, untersucht unser Bericht Der 1-Cent-Auftragswert, mit eigener, dort dokumentierter Methodik.
Was dieser Befund zeigt, und was nicht
Diese Auswertung zählt Zeilen aus Zuschlagsbekanntmachungen, keine Verträge und keine Ausgaben. Sie gruppiert Ergebnisse nach dem veröffentlichten Zuschlagsempfänger und belegt keine Verursachung durch die genannten Unternehmen. Sie bewertet nicht die Rechtmäßigkeit einzelner Verfahrensentscheidungen; die zitierten Ausnahmen sind im Vergaberecht vorgesehen und ihre Anwendung kann im Einzelfall gut begründet sein. Die Bekanntmachungen sagen auch nicht, ob und wann eine Leistung wieder in den Wettbewerb zurückkehrt.
Was der Befund zeigt: In 75 der 97 untersuchten Bekanntmachungen wird eine frühere Software-Entscheidung ausdrücklich und amtlich zur Begründung dafür, dass ein neuer Auftrag ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb vergeben wurde. Die EU-Kommission konsultiert bis 8. September 2026 zur Datensouveränität; deren Schwerpunkt sind datenbezogene Abhängigkeiten und Drittstaatenzugriff. Die hier dokumentierten Vergabebegründungen zeigen eine benachbarte, vergabepraktische Dimension desselben Themas, dokumentiert in amtlichen Bekanntmachungen.
Methode
Grundgesamtheit: kanonische deutsche IT/Software-Zuschlagszeilen aus dem Bekanntmachungsservice des Bundes (eForms-DE), Zuschlagsdatum ab 1. Januar 2024, Veröffentlichung bis 31. Juli 2026, Zuschlagsempfänger exakt eine der vier juristischen Personen Dedalus HealthCare GmbH, SAP Deutschland SE & Co. KG, Microsoft Deutschland GmbH, d.velop AG. Eingeschlossen sind nur Bekanntmachungen mit genau einem Los, genau einem verwertbaren Angebotszahl-Wert und der Verfahrensart „Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb“ im amtlichen XML. Aus 210 Kandidatenzeilen wurden ausgeschlossen: 29 ohne eindeutigen Angebotszahl-Wert, 40 mit anderer Verfahrensart, 1 mit zwei Losen, 3 Doppelveröffentlichungen desselben Zuschlags (im Skript dokumentiert). Alle 97 verbleibenden Bekanntmachungen sind reguläre Ergebnisbekanntmachungen. Der charakteristische Namensstamm des Zuschlagsempfängers wurde je Bekanntmachung als im amtlichen XML vorhanden geprüft; eine vollständige Zuordnung der XML-Parteirollen erfolgte nicht.
Klassifikation: Jeder veröffentlichte Begründungstext wurde vollständig gelesen und nach einem festen Codebook mit einer primären Kategorie und beliebig vielen Sekundärlabels versehen. Reine Verfahrens- oder Gesetzesformeln zählen nie als Abhängigkeitsbeleg. Zwei Einzelfälle wurden im Volltext nachgeprüft; eine Umklassifizierung und eine Bestätigung sind im Feld adjudication des Klassifikationsdatensatzes dokumentiert. Wörtliche Zitate, Zuordnungen und alle hier zitierten Aggregatzahlen werden programmatisch gegen die eingefrorenen Belegzeilen geprüft (scripts/verify-de-dependency-classification.ts). Auswertungsskript: scripts/report-de-dependency.ts im Tendervane-Repository; Belegdatensatz und Klassifikation stehen unten zum Download.
English summary
Tendervane examined 97 single-lot German IT award-notice rows since 2024 naming one of four software vendors (Dedalus HealthCare, SAP Deutschland, Microsoft Deutschland, d.velop) as winner under negotiated procedures without a prior call for competition. In 75 of these official notices (77.3%), the published justification explicitly cites a technical, legal or operational dependency: extension of an installed product (40), manufacturer-only capability (25), exclusive rights (9), plus one operational-continuity case. 93 of 97 report exactly one received tender; SAP's notices report one tender in 28 of 28. 70 of 97 (72.2%) publish no usable award value, and only 17 of those carry a value-privacy marker. 48 of the 97 notices come from hospital buyers; 10 reference Germany's KHZG hospital-digitization subsidy. The analysis counts award-notice rows, not contracts or spending; it is winner-conditioned and makes no legality claims. Full methodology, row-level evidence CSV and the classification dataset (CC BY 4.0) are above. As of 31 July 2026; corrected 4 August 2026 (cohort construction, see the corrections log).
Die Auswertung ist offen; der Radar dahinter ist unser Produkt: welche Verträge auslaufen, wer sie hält, wann sich das Fenster vor der nächsten Ausschreibung öffnet.