Tendervane Transparenzindex der öffentlichen IT-Vergabe · Ausgabe 1 · 2026
Der 1-Cent-Auftragswert: Was deutsche IT-Zuschläge zum Preis nennen, und was nicht
Geschrieben von Ravid Efroni, Gründer von Tendervane · aktualisiert 31. Juli 2026
Erscheint jährlich. Ausgabe 1: 2026. Ausgabe 2 erscheint im Juli 2027.
Korrektur · 4. August 2026. Nach Berichtigung der Datumszuordnung gilt: 50,5 Prozent von 5.176 Zuschlagszeilen enthalten keine substanzielle Wertangabe, zuvor 54,8 Prozent von 7.051 Zeilen. Die Kernaussage bleibt bestehen. Begründung und weitere Änderungen
Bei einer internen Prüfung der Datumsfelder am 3. August 2026 fielen zwei Fehler auf. Erstens vermischte die Grundgesamtheit zwei Datumskonzepte: Zeilen mit veröffentlichtem Vertragsschlussdatum (eForms BT-145) wurden nach diesem Datum gefenstert, Zeilen ohne ein solches nach dem Versanddatum der Bekanntmachung. Zweitens enthielt die Grundgesamtheit 621 Ergebnismeldungen, in denen kein Zuschlag erteilt wurde; dass dort kein Auftragswert steht, ist keine Intransparenz, sondern die Folge eines fehlenden Zuschlags.
Die korrigierte Grundgesamtheit umfasst 5.176 Zuschlagszeilen mit ausgewähltem Gewinner und veröffentlichtem Vertragsschlussdatum. Weitere geänderte Werte: Zeilen ohne Geheimhaltungsvermerk 77,5 auf 69,9 Prozent, Cent-Beträge 752 auf 646, Jahreswerte 60,8/48,9 auf 56,2/46,0 Prozent. Die niedrigeren Zahlen beruhen auf der korrigierten Kohortenbildung, nicht auf einer verbesserten Veröffentlichungspraxis. Zeilen ohne veröffentlichtes Vertragsschlussdatum weisen wir künftig als eigene Kategorie aus.
Diagramme, Belegdatensatz und Methodik-JSON wurden neu erzeugt. Methode und alle Belegzeilen stehen unverändert offen unter CC BY 4.0; der vollständige Eintrag steht im Korrekturprotokoll.
In den Zuschlagswert-Feldern deutscher IT-Vergabebekanntmachungen steht 646-mal als Betrag genau ein Cent. Wir haben das amtliche XML aller 5.176 kanonischen deutschen IT/Software-Zuschlagszeilen der Jahre 2024 und 2025 aus dem Bekanntmachungsservice des Bundes geprüft: Was steht in den Wertfeldern des Ergebnisses, wie oft ist ein Wert ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig markiert, und wie oft fehlt er ohne Erklärung. Das Ergebnis: 50,5 Prozent der Zeilen enthalten in den geprüften Wertfeldern weder einen Zuschlagswert noch einen Höchst- oder Schätzwert, und gut zwei Drittel dieser Zeilen tragen keinen Geheimhaltungsvermerk für die Zuschlagswert-Felder, der das Fehlen erklären würde. Diese Auswertung ist die erste Ausgabe des Tendervane Transparenzindex der öffentlichen IT-Vergabe; sie erscheint von nun an jährlich. Jede Ausgabe verwendet dieselbe Definition und legt Datenfenster, Nenner und methodische Änderungen offen.
Indexwert der Ausgabe 1
34,0 %
Zuschlagswertquote
Anteil der Zeilen mit einem Zuschlagswert über einem Euro in den geprüften Wertfeldern (1.759 von 5.176). Diese Definition steht fest und gilt unverändert für jede weitere Ausgabe.
34,0 % nennen einen Zuschlagswert über einem Euro; 15,5 % nur einen Höchst- oder Schätzwert; 50,5 % enthalten keine substanzielle Wertangabe. Zusammen 100,0 %.
50,5 %
der 5.176 Zeilen enthalten keine substanzielle Wertangabe (2.614)
69,9 %
davon ohne Geheimhaltungsvermerk für die Zuschlagswert-Felder (1.827 Zeilen)
646 ×
steht in Zuschlagswert-Feldern als Betrag genau 0,01 Euro
56,2 → 46,0 %
Zeilen ohne substanzielle Wertangabe: 2025 lag der Anteil niedriger als 2024
Was eine Zuschlagszeile zum Preis enthält
Jede geprüfte Zeile fällt in genau eine von vier Klassen. Entweder nennt das Ergebnis einen Zuschlagswert über einem Euro, also den Gesamtwert des Ergebnisses oder den Wert des Gewinnerangebots: das ist bei 1.759 Zeilen der Fall (34,0 Prozent). Oder es nennt nur den Höchstwert einer Rahmenvereinbarung oder eine Schätzung, aber keinen Zuschlagswert: 803 Zeilen (15,5 Prozent). Ein deklarierter Höchstwert ist eine echte Angabe, aber er ist kein Preis: Er sagt, was höchstens abgerufen werden darf, nicht, was der Zuschlag wert ist. Oder die geprüften Wertfelder enthalten ausschließlich Beträge von einem Euro oder weniger: 1.063 Zeilen (20,5 Prozent). Oder sie enthalten gar keinen Betrag: 1.551 Zeilen (30,0 Prozent). Die letzten beiden Klassen zusammen sind unsere Messgröße: keine substanzielle Wertangabe in den geprüften Wertfeldern, 2.614 von 5.176 Zeilen (50,5 Prozent).
Was eine Zuschlagszeile zum Preis enthält
Alle 5.176 kanonischen deutschen IT-Zuschlagszeilen 2024-2025, klassifiziert am amtlichen XML
Zuschlagswert = Betrag über 1 Euro in einem Zuschlagswert-Feld (BT-161 Gesamtwert oder BT-720 Angebotswert). Höchstwert/Schätzung = ausschließlich Rahmenvereinbarungs-Höchstwert (BT-709 und verwandte Felder) oder Schätzwert vorhanden. Kein Betrag = kein Betrag in diesen geprüften Kontexten; andere Feldarten wie Angebotsspannen prüft die Klassifikation nicht. Zählweise je Bekanntmachungszeile, nicht je Vertrag und nicht je Ausgabe.
In den untersuchten Zeilen lag der Anteil ohne substanzielle Wertangabe 2025 niedriger als 2024: 46,0 gegenüber 56,2 Prozent. Das ist eine Bewegung in Richtung Transparenz, und sie lässt trotzdem knapp die Hälfte der Zeilen ohne bezifferbaren Wert.
Markiert ist die Ausnahme
Der eForms-Standard sieht für nicht veröffentlichte Werte einen ausdrücklichen Weg vor: einen Geheimhaltungsvermerk am jeweiligen Feld, mit Begründungscode und, optional, einem Datum, zu dem der Wert nachveröffentlicht wird. Für die beiden Zuschlagswert-Felder tragen von den 2.614 Zeilen ohne substanzielle Wertangabe 787 mindestens einen solchen Vermerk. Bei 1.827 Zeilen, 69,9 Prozent, fehlt ein Vermerk für die Zuschlagswert-Felder. Aus dem Fehlen eines Vermerks folgt nicht, dass die Veröffentlichung rechtswidrig wäre; es heißt nur, dass der maschinenlesbare Weg, das Fehlen zu erklären, für diese Felder nicht genutzt wurde.
Wo Vermerke an den Zuschlagswert-Feldern gesetzt sind, dominiert ein Begründungscode deutlich: eo-int, sinngemäß „Geschäftsinteressen eines Wirtschaftsteilnehmers“, 987-mal, gefolgt von oth-int (sonstiges öffentliches Interesse, 305), fair-comp (fairer Wettbewerb, 92), law-enf (Rechtsdurchsetzung, 24) und rd-ser (Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, 16); die deutschen Bezeichnungen sind sinngemäße Übersetzungen der englischen eForms-Codeliste. Bemerkenswert ist auch die Gegenrichtung: 137 Zeilen tragen einen Vermerk mit einem künftigen Veröffentlichungsdatum. Dort ist die Zurückhaltung ausdrücklich befristet; der Wert soll später öffentlich werden.
Das Cent-Muster
Ein eigenes Phänomen sind Wertfelder, in denen ein Betrag steht, der offensichtlich kein Preis ist. In den Zuschlagswert-Feldern aller 5.176 Zeilen fanden wir 1.714 Betragsangaben von höchstens einem Euro: am häufigsten exakt ein Euro, exakt ein Cent und exakt null. Beträge bis einschließlich einem Euro behandeln wir operational als Platzhalter; dass im Einzelfall ein symbolischer realer Preis gemeint ist, lässt sich nicht ausschließen. In der Summe bleibt ein Feld, das 0,01 Euro meldet, für jede Auswertung von außen ohne Aussagekraft.
Was in Zuschlagswert-Feldern als Kleinstbetrag steht
Betragsangaben bis 1 Euro in Zuschlagswert-Feldern (BT-161/BT-720), alle 5.176 Zeilen 2024-2025
Gezählt werden Betragsangaben, nicht Zeilen; eine Bekanntmachung kann mehrere enthalten (insgesamt 1.714 Angaben). Schreibvarianten desselben Betrags ("1", "1.00", "1.0") sind zusammengefasst.
Es geht auch anders
Die nationale Quote ist kein Naturgesetz, und das lässt sich innerhalb derselben Daten zeigen. Wir haben alle 27 Käuferbezeichnungen mit mindestens 20 Zeilen im Untersuchungszeitraum nach dem Anteil der Zeilen mit echtem Zuschlagswert eingeteilt, in vier vorab festgelegte Bänder: 18 von 27 liegen bei höchstens 10 Prozent, 5 über 10 bis 50 Prozent, 3 über 50 bis 90 Prozent, und eine einzige über 90 Prozent. Die Verteilung ist der Befund: Wie oft ein Zuschlagswert veröffentlicht wird, variiert stark zwischen den im Datenbestand getrennt geführten Käuferbezeichnungen.
Die eine Stelle über 90 Prozent ist die BG-Phoenics GmbH, IT-Dienstleister der gesetzlichen Unfallversicherung: 37 ihrer 39 Zeilen nennen einen Zuschlagswert (94,9 Prozent), und keine einzige ihrer Zeilen bleibt in den geprüften Wertfeldern ohne jede Angabe.
Die Käufer am anderen Ende der Verteilung nennen wir bewusst nicht: Ohne ihre Stellungnahme lässt sich aus einer niedrigen Quote nicht schließen, warum sie niedrig ist. Denkbar sind auch strukturelle Gründe, etwa ein hoher Anteil an Rahmenvereinbarungen mit Miniwettbewerben oder zentrale Veröffentlichungsroutinen. Die Bänderverteilung selbst ist davon unberührt.
Was dieser Befund zeigt, und was nicht
Diese Auswertung zählt Zeilen aus Zuschlagsbekanntmachungen, keine Verträge und keine Ausgaben. Ein fehlender Wert in den geprüften Feldern bedeutet nicht, dass kein Wert vereinbart wurde oder kein Geld geflossen ist, und er belegt keine Rechtsverletzung: Das Vergaberecht kennt legitime Gründe, einen Wert nicht zu veröffentlichen, und der eForms-Standard bildet sie ausdrücklich ab. Der Befund ist ein anderer: Der vorgesehene Weg, ein Fehlen zu begründen, wird bei den Zuschlagswert-Feldern in rund sieben von zehn Fällen nicht genutzt, und die Veröffentlichungspraxis variiert zwischen Käuferbezeichnungen um ein Vielfaches. In gut der Hälfte der untersuchten Bekanntmachungszeilen fehlt nach dieser Definition eine substanzielle Wertangabe; der Preis ist dort von außen nicht bezifferbar.
Methode
Grundgesamtheit: alle 5.176 kanonischen deutschen IT/Software-Zuschlagszeilen im Tendervane-Datenbestand mit ausgewähltem Gewinner und veröffentlichtem Vertragsschlussdatum (eForms BT-145) vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2025 und Veröffentlichung bis 31. Juli 2026 (Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes, eForms-DE; Duplikate über die dokumentierte Kanonisierung entfernt; Zeilen ohne veröffentlichtes Vertragsschlussdatum oder ohne erteilten Zuschlag sind seit der Korrektur vom 4. August 2026 nicht Teil der Grundgesamtheit). Für jede Zeile wurde das amtliche XML geprüft; es lag für alle Zeilen vor. Als Zuschlagswert zählt ein Betrag über einem Euro in einem Zuschlagswert-Feld: Gesamtwert des Ergebnisses (BT-161) oder Wert des Gewinnerangebots (BT-720). Höchstwerte von Rahmenvereinbarungen (BT-709 und verwandte Felder im Ergebnisblock) und Schätzwerte werden getrennt ausgewiesen und zählen weder als Zuschlagswert noch als fehlende Angabe. Die Klasse „kein Betrag“ bezieht sich auf genau diese geprüften Kontexte; sonstige Feldarten, etwa Angebotsspannen, prüft die Klassifikation nicht. Geheimhaltungsvermerke wurden über die eForms-FieldsPrivacy-Struktur erfasst, einschließlich Begründungscode und angekündigtem Veröffentlichungsdatum; die veröffentlichte Aufteilung zählt ausschließlich Vermerke, deren Feldkennung die beiden Zuschlagswert-Felder bezeichnet (win-ten-val, not-val).
Prüfprotokoll: 70 Zeilen, in denen unsere Datenbank keinen Wert führte, obwohl das XML einen Zuschlagswert enthält, wurden identifiziert und zählen hier als das, was im XML steht (die Klassifikation liest ausschließlich das amtliche XML, nicht unsere Datenbank). 0 Zeilen nennen Werte in anderer Währung. Die Bänder-Einteilung (27 Käuferbezeichnungen mit mindestens 20 Zeilen; Bandgrenzen 10, 50 und 90 Prozent) und die Regel, nur Käufer im obersten Band namentlich zu nennen, wurden vor der Berechnung festgelegt. Käuferbezeichnungen sind die im Datenbestand getrennt geführten kanonischen Namen; eine vollständige Organisations-Zusammenführung über Namensvarianten hinweg erfolgte nicht. Der öffentliche Belegdatensatz enthält je Zeile Bekanntmachungsnummer, Quelle, Daten, Klassifikation, Beträge, Vermerke und den amtlichen Link; er enthält bewusst keine Käufernamen, weil eine herunterladbare Namenstabelle ohne Stellungnahmeverfahren einer Negativ-Rangliste gleichkäme. Jede Zeile lässt sich über den amtlichen Link vollständig nachprüfen. Auswertungsskript: scripts/report-de-price-opacity.ts im Tendervane-Repository.
Zum Weiterlesen
Die Preisfrage ist die zweite Hälfte eines größeren Musters. Die erste steht in unserer Recherche Wie Software-Abhängigkeit zum Vergabegrund wird: 97 IT-Zuschläge ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb, von denen 70 ebenfalls keinen nutzbaren Auftragswert nennen.
English summary
Tendervane examined the official eForms XML of all 5,176 canonical German IT/software award-notice rows with a selected winner and a published contract-conclusion date (BT-145) in 2024-2025. 50.5% contain neither an award value (an amount above EUR 1 in BT-161 notice value or BT-720 winning tender value) nor a framework ceiling or estimate in the inspected fields; a further 15.5% publish only a ceiling or estimate. Of the 2,614 rows without any substantive value indication, 69.9% carry no non-publication marker for the two award-value fields, although eForms provides one, including a reason code and an optional deferred publication date (137 rows use that date). Award-value fields contain the amount EUR 0.01 exactly 646 times. The no-substantive-value rate was lower in 2025 (46.0%) than 2024 (56.2%). Distribution is highly uneven: of 27 buyer designations with at least 20 rows, 18 publish an award value in at most 10% of rows, one in over 90% (BG-Phoenics GmbH, 37 of 39). The analysis counts award-notice rows, not contracts or spending, and makes no legality claims; missing markers are an observation, not an accusation. The public row-level CSV carries publication IDs and official links but no buyer-name column (no comment round was conducted, so no negative naming anywhere). Methodology and aggregates (CC BY 4.0) are above. As of 31 July 2026; corrected 4 August 2026 (cohort construction, see the corrections log).
Die Auswertung ist offen; der Radar dahinter ist unser Produkt: welche Verträge auslaufen, wer sie hält, wann sich das Fenster vor der nächsten Ausschreibung öffnet.