Datenanalyse Österreich, Stand 24. Juli 2026
Was Österreichs öffentliche Vergabedaten abdecken und was nicht
Geschrieben von Ravid Efroni, Gründer von Tendervane · aktualisiert 24. Juli 2026
Österreichs Vergabedaten bilden keinen vollständigen nationalen Beschaffungsmarkt ab. Das ist keine Kritik an den Quellen, sondern eine Eigenschaft der Rechtslage: die besondere Pflicht zur Bekanntgabe vergebener Aufträge ab 50.000 Euro gilt im Unterschwellenbereich nur für Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes.
Diese Seite rechnet offen vor, was in unserem österreichischen Bestand steht, wie belastbar die einzelnen Felder sind und welche Zahlen man aus diesen Daten nicht bilden darf. Wir veröffentlichen sie, weil wir selbst keine ehrliche Abdeckungsrechnung für Österreich gefunden haben, und weil jede unserer eigenen Zahlen nur so viel wert ist wie die Grenzen, die wir dazusagen.
Die 50.000-Euro-Pflicht gilt nicht für alle Auftraggeber
Die besondere Bekanntgabepflicht ab 50.000 Euro erfasst öffentliche Auftraggeber nach § 66 BVergG 2018 und Sektorenauftraggeber nach § 237 BVergG 2018, jeweils im Vollziehungsbereich des Bundes. Sie erfasst auch die Direktvergabe, sofern der maßgebliche Wert mindestens 50.000 Euro beträgt. Für Auftraggeber im Vollziehungsbereich der Länder besteht diese besondere Schwelle nicht in gleicher Form.
Die WKO hält mit Stand 23. Mai 2025 fest, dass diese Verpflichtung ausdrücklich nicht für Auftraggeber im Vollziehungsbereich der Länder gilt und bis dahin kein Bundesland nachgezogen war. Wir haben die Seite am 24. Juli 2026 abgerufen. Das ersetzt keine eigene Erhebung der neun Landesrechtslagen zum heutigen Tag, und wir geben auch keine ab.
Daraus folgt aber nicht, dass Länder und Gemeinden unsichtbar wären. Oberhalb der EU-Schwellenwerte bestehen eigene Bekanntgabepflichten, unter anderem nach § 61 BVergG 2018, und diese Bekanntgaben erreichen TED. Der Unterschied betrifft den Unterschwellenbereich. Wer schreibt, Österreich veröffentliche jeden Auftrag ab 50.000 Euro, hat die Rechtslage zu weit gefasst. Wir haben genau diesen Fehler zuvor selbst auf unserer eigenen Österreich-Seite stehen gehabt und ihn am 24. Juli 2026 korrigiert.
Der ausgewertete Bestand, nach Quelle getrennt
Unser österreichischer Bestand enthält mit Stand 24. Juli 2026 ohne Datumsfilter 18.534 Auftragsdatensätze, die nach der Zusammenführung als eigenständig geführt werden. Davon stammen 17.439 aus den österreichischen Kerndaten und 1.095 aus TED. Weitere 588 österreichische Zeilen sind als Mehrfachveröffentlichung desselben Auftrags erkannt und bleiben ausgeschlossen.
Diese Zahl beschreibt unseren Datenbestand. Sie ist keine Zahl der in Österreich vergebenen öffentlichen Aufträge.
| Quelle | Datensätze | davon mit Wert | veröffentlichter Wert |
|---|---|---|---|
| Kerndaten (Österreich) | 17.439 | 14.619 | 13.033.841.155 € |
| TED (EU-weit) | 1.095 | 957 | 7.498.038.677 € |
Wir zeigen die beiden Quellen bewusst getrennt und bilden keine Gesamtsumme. Beide Verzeichnisse veröffentlichen teilweise denselben Auftrag. Eine addierte Zahl sähe aus wie ein österreichisches Marktvolumen und wäre keines.
Nur 37 Prozent nennen ein Enddatum
Das Vertragsende ist der Rohstoff jeder Vorlaufplanung, und es ist das Feld, bei dem am häufigsten eine Schätzung als Tatsache ausgegeben wird. In unserem Bestand nennt die Bekanntgabe selbst bei 6.883 von 18.534 Datensätzen ein Enddatum. Das sind rund 37 Prozent. Bei den übrigen rund 63 Prozent liegt kein ausdrücklich bekannt gegebenes Vertragsende vor.
| Grundlage des Enddatums | Datensätze | Anteil |
|---|---|---|
| In der Bekanntgabe genanntDie vergebende Stelle hat ein Ende veröffentlicht. | 6.883 | 37 % |
| Aus anderen Angaben berechnetAbgeleitet, etwa aus Zuschlagsdatum und Laufzeit. | 4.078 | 22 % |
| Statistisch geschätztErfahrungswert für die Kategorie. Die schwächste Grundlage. | 5.509 | 30 % |
| Kein EnddatumEs liegt keine Grundlage für ein Ende vor. | 2.064 | 11 % |
Ein berechnetes Datum ist besser belegt als eine reine Schätzung nach Kategorie, aber keines von beiden ist ein bekannt gegebenes Vertragsende. Diese vier Gruppen dürfen nie zu einer Zahl verschmelzen. In unseren Dossiers steht die Grundlage deshalb an jedem einzelnen Datum.
Wie viel Doppelzählung noch drinsteckt, und warum wir sie nicht wegrechnen
Derselbe österreichische Auftrag kann in TED und in den Kerndaten stehen. Wir führen solche Fälle zusammen, aber nur, wenn die wesentlichen Merkmale in beiden Quellen exakt übereinstimmen. Diese Entscheidung ist absichtlich streng, und sie hat eine bekannte Nebenwirkung: eine abweichende Schreibweise genügt, damit ein Auftrag zweimal gezählt bleibt.
Wir haben uns bewusst für diesen Fehler entschieden. Eine großzügigere Zusammenführung würde irgendwann zwei tatsächlich verschiedene Aufträge verschmelzen und damit einen echten Vertrag aus dem Radar löschen. Lieber eine sichtbare Doppelzählung als eine unsichtbare Löschung.
Wie groß ist der Rest? Eine bewusst gelockerte Gegenprobe über das Zeitfenster der nächsten 24 Monate findet 9 verdächtige Paare mit zusammen 241.095.826 €. Das sind Kandidaten, keine bestätigten Doppelzählungen. Sobald man die Übereinstimmungsprüfung lockert, entstehen Fehltreffer, denn ein Auftraggeber kann am selben Tag zwei verschiedene Lose mit identischem Wert vergeben.
Bemerkenswert ist, wo das Geld liegt. In drei dieser neun Paare weichen die Unternehmensbezeichnungen so stark voneinander ab, dass sich allein aus den Daten nicht entscheiden lässt, ob es sich um dasselbe Unternehmen handelt, etwa nach einer Umfirmierung oder einer Übernahme. Auf genau diese drei Paare entfallen rund 95 Prozent des Betrags. Die schwierigen Fälle sind also nicht die Tippfehler, sondern die Unternehmensgeschichte.
Für den kürzeren Zeitraum von zwölf Monaten fällt der Rest deutlich kleiner aus: dort finden sich 3 verdächtige Paare mit zusammen 2.146.067 €.
Praktische Folge für jede Zahl, die wir für Österreich veröffentlichen: Bestandsgrößen sind Untergrenzen der Bereinigung und Obergrenzen der Zählung. Wir sprechen deshalb von ausgewerteten Datensätzen, nicht von einer Anzahl eindeutiger Verträge. Diese Zahl können wir derzeit nicht seriös angeben.
Welcher Anteil auf Länder und Gemeinden entfällt, lässt sich nicht bestimmen
Nahe läge die Frage, wie sich der Bestand auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Wir beantworten sie nicht, weil unsere Daten sie nicht beantworten können. Es gibt in den Quellen kein amtliches Feld für die staatliche Ebene, und eine Zuordnung über den Namen bleibt eine Heuristik.
In 965 von 18.534 Datensätzen ist am normalisierten Auftraggebernamen ausdrücklich ein Land, eine Stadt oder eine Gemeinde erkennbar. Weitere 12.829 Datensätze sind dieser Namensheuristik nach keiner staatlichen Ebene zugeordnet. Der tatsächliche subnationale Anteil lässt sich daraus nicht bestimmen.
Der Grund ist inhaltlich, nicht technisch. Hinter den nicht zugeordneten Namen stehen unter anderem öffentliche Unternehmen, Sozialversicherungsträger und Universitäten, und ein Textmuster ordnet Bezeichnungen wie Bundesbeschaffung GmbH, Bundesrechenzentrum, ÖBB oder ASFINAG keiner Sphäre zuverlässig zu. Rahmenvereinbarungen mit offenen Kundenlisten können außerdem mehrere abrufberechtigte Rechtsträger hinter einer einzigen Bekanntgabe verbergen.
Eine frühere interne Auswertung hatte daraus eine Aussage über den subnationalen Anteil abgeleitet. Sie ist zurückgezogen.
Warum wir keine Zahl österreichischer Auftraggeber nennen
Eine Zahl unterscheidbarer Auftraggeber wäre leicht zu berechnen und schwer zu verantworten. Normalisierte Namensvarianten können denselben Rechtsträger auf mehrere Einträge verteilen, und Rahmenvereinbarungen mit offenen Kundenlisten führen in die Gegenrichtung: viele abrufberechtigte Stellen erscheinen hinter einer einzigen erfassten Organisation. Beide Fehler wirken gleichzeitig und in entgegengesetzte Richtungen.
Dasselbe gilt für Ranglisten nach Lieferant. Sie gruppieren zunächst Namen, nicht Konzerne. Solange Umfirmierungen und Übernahmen nicht sauber aufgelöst sind, sind solche Listen Namensaggregate und keine Marktanteile. Wir bezeichnen sie auch nie so.
Platzhalter stehen in den Rohdaten und müssen ausgeschlossen werden
Nicht jede Bekanntgabe nennt die Beteiligten. Der Auftraggebername besteht in 22 Datensätzen nur aus einem Punkt, und auf diese Datensätze entfallen 874.730.922 € an veröffentlichten Werten. Solche Einträge gehören aus jeder Auftraggeberrangliste ausgeschlossen, sonst führt ein Platzhalter die Liste an. Auf der Lieferantenseite erscheint die Bezeichnung Bieter 1 in vier Datensätzen.
Eine Bietergemeinschaft ist dagegen kein Datenfehler. Der Begriff bezeichnet ein tatsächlich auftretendes Konsortium. Eine frühere Prüfung von uns hatte 75 solcher Konsortien fälschlich als Platzhalter eingestuft. Wer österreichische Vergabedaten automatisiert bereinigt, sollte diesen Fall kennen, bevor er Namensmuster löscht.
Mindeststandard für jede veröffentlichte österreichische Vergabezahl
Was wir von uns selbst verlangen, und woran Sie jede fremde Zahl messen können. Eine veröffentlichte Kennzahl sollte direkt bei der Zahl nennen: die Quelle, den Stichtag, das Zeitfenster, die angewandten Filter und den Umgang mit Mehrfachveröffentlichungen.
Werte sind als veröffentlichte Auftragswerte zu bezeichnen, nicht als Ausgaben. Enddaten sind nach genannt, berechnet, geschätzt oder fehlend zu trennen. Bei Zahlen von Auftraggebern gehört dazu, ob Namen, Einträge oder Rechtsträger gezählt werden. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Zahl nicht falsch, aber sie ist nicht prüfbar.
Eine nationale Gesamtabdeckung lässt sich aus Kerndaten und TED nicht ableiten. Die gesetzliche Veröffentlichungstiefe unterscheidet sich zwischen Bund und Ländern, die Quellen überschneiden sich, und ein Teil der Bekanntgaben trägt weder ein belastbares Enddatum noch eindeutige Parteibezeichnungen. Diese Grenzen sind Bestandteil jeder Zahl und keine nachträgliche Fußnote.
Korrekturhinweis
Alle Zahlen dieser Seite sind am 24. Juli 2026 gegen unseren Bestand reproduziert. Wenn Sie einen Fehler finden, schreiben Sie an ravid@tendervane.com. Wir korrigieren belegte Fehler und vermerken die Änderung auf dieser Seite. Zwei Korrekturen dieser Art sind oben bereits dokumentiert.
Häufige Fragen
- Sind Österreichs Kerndaten vollständig?
- Nein. Die besondere Pflicht zur Bekanntgabe vergebener Aufträge ab 50.000 Euro gilt nach den §§ 66 und 237 BVergG 2018 nur im Vollziehungsbereich des Bundes. Länder und Gemeinden sind dadurch nicht unsichtbar, ihre Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte werden weiterhin bekannt gegeben und erreichen TED. Ihre Vergaben unterhalb der Schwellenwerte unterliegen aber nicht derselben bundesweiten 50.000-Euro-Regel.
- Muss jeder österreichische Auftrag ab 50.000 Euro veröffentlicht werden?
- Nein. Diese Aussage ist verbreitet und sie ist falsch. Die Schwelle betrifft die besondere Bekanntgabe durch öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes. Sie ist keine allgemeine Regel für sämtliche österreichischen Auftraggeber.
- Kann man die Werte aus den Kerndaten und aus TED addieren?
- Nicht zu einem nationalen Markt- oder Ausgabenvolumen. Beide Quellen veröffentlichen teilweise denselben Auftrag, und die Zusammenführung entfernt nur jene Dubletten, die sie zweifelsfrei erkennt. Eine Summe beider Quellen beschreibt veröffentlichte Auftragswerte in zwei Verzeichnissen, nicht die Ausgaben eines Landes.
- Wie oft steht das Vertragsende wirklich in der Bekanntgabe?
- Bei 6.883 von 18.534 ausgewerteten Datensätzen, also rund 37 Prozent. Bei 4.078 Datensätzen wird das Ende aus anderen Angaben berechnet, bei 5.509 statistisch geschätzt, und 2.064 Datensätze tragen kein Enddatum. Wer für Österreich flächendeckend echte Vertragsenden verspricht, hat entweder eine andere Quelle oder bezeichnet Schätzungen als Fakten.
- Wie viele öffentliche Auftraggeber enthält der Bestand?
- Diese Zahl geben wir bewusst nicht an. Normalisierte Namensvarianten können denselben Rechtsträger trennen, und Rahmenvereinbarungen mit offenen Kundenlisten können viele abrufberechtigte Stellen hinter einer einzigen erfassten Organisation verbergen. Jede veröffentlichte Zahl wäre die Anzahl unterscheidbarer Einträge in einer bestimmten Abfrage, nicht die Anzahl österreichischer Auftraggeber. Der Unterschied ist zu groß, um ihn zu runden.
- Zeigt der veröffentlichte Wert die tatsächlichen Ausgaben?
- Nein. Gerade bei Rahmenvereinbarungen ist der veröffentlichte Wert häufig eine Obergrenze und weder Umsatz noch garantiertes Abrufvolumen. Er beschreibt, was bekannt gegeben wurde, nicht was später abgerufen oder bezahlt wurde.
So sieht diese Sorgfalt in einem Dossier aus
Ein echtes österreichisches Beispiel: Auftraggeber, Auftragnehmer, Wert und Zuschlagsdatum als Angaben aus der Bekanntgabe, mit Quellenlink zum Nachprüfen, und das erwartete Ende als gekennzeichnete Schätzung mit angegebener Grundlage. Ohne Registrierung lesbar.
Wie die einzelnen Felder der Kerndaten zu lesen sind, steht im Ratgeber zu Österreichs Vergabedaten. Wo ein Ausschreibungsdienst die bessere Wahl ist und wo nicht, steht im Vergleich auftrag.at oder Tendervane.