Datenanalyse Österreich, Stand 26. Juli 2026

Die 100.000-Euro-Grenze: wo sich Österreichs IT-Auftragswerte stauen

Geschrieben von Ravid Efroni, Gründer von Tendervane · aktualisiert 26. Juli 2026

Unter den 6 658 kanonischen österreichischen IT-Zeilen im Tendervane-Warehouse mit eingetragenem Wert und Vertragsabschluss zwischen 1. Jänner 2024 und 21. Juli 2025 liegen 93 gemeldete Werte zwischen 99.000 Euro einschließlich und 100.000 Euro ausschließlich. In den neun Tausenderklassen von 90.000 bis unter 99.000 Euro sind es im Mittel 46,8. Genau in diesem Zeitraum war 100.000 Euro die Grenze, unter der eine Direktvergabe zulässig war.

Diese Auswertung beschreibt eingetragene Auftragswerte im amtlichen Register. Sie behauptet keinen Rechtsverstoß, keine Absicht und keine Kausalität, und sie verwendet bewusst keinen statistischen Dichtetest. Was die Zahlen sagen können und was nicht, steht in jedem Abschnitt ausdrücklich dabei.

Eingetragene Auftragswerte je Tausenderklasse, 90.000 bis 111.000 Euro

Registerzeilen österreichischer IT-Vergaben mit Vertragsabschluss 1. Jänner 2024 bis 21. Juli 2025, dem Zeitraum der 100.000-Euro-Grenze. Jede Säule ist ein Intervall von 1.000 Euro.

0255075100Mittel der Klassen 90 bis 98: 46,89390K95K100K105K110KGrenze 100.000

Quelle: Tendervane, Kerndaten der Vergabeverfahren (data.gv.at) und TED, Stand 26. Juli 2026. Zeitfenster nach Vertragsabschluss abgegrenzt; rechtlich maßgeblich für die Grenze ist die Verfahrenseinleitung, die das Register nicht ausweist. 68,6 Prozent der Zeilen tragen keine Verfahrensart, und für offene Verfahren galt die Grenze nicht. 92 der 93 Zeilen der markierten Klasse stammen aus den Kerndaten. Deskriptiver Vergleich gegen das Mittel der Nachbarklassen, kein statistischer Dichtetest.

Der Befund

Die Tausenderklasse direkt unter der Grenze enthält 93 Registerzeilen und damit das 1,99-Fache des Mittels der neun Klassen darunter und das 1,86-Fache der direkt benachbarten Klasse von 98.000 bis unter 99.000 Euro (50 Zeilen). Oberhalb der Grenze ist die Dichte deutlich niedriger: die Klasse ab 100.000 Euro enthält 33 Zeilen, die zehn Klassen von 101.000 bis unter 111.000 Euro im Mittel 21,1.

Zwei Kontrollen gehören neben die Schlagzeile. Erstens: 5 Gruppen mit gleichem Auftraggeber, gleichem Auftragnehmer und identischem Wert umfassen zusammen 12 Zeilen; kollabiert man jede dieser Gruppen auf eine einzige Zeile, bleiben 86 in der Klasse, das 1,84-Fache des Mittels. Die Erhöhung bleibt also auch nach dieser Kontrolle bestehen; Doppelerfassungen anderer Form kann sie nicht ausschließen. Zweitens: die Häufung ist nicht auf das Jahresende beschränkt, sie zeigt sich in den Monaten November bis Februar (1,73-fach) wie im Rest des Jahres (2,15-fach).

Die Werte selbst sind überwiegend keine runden Zahlen: 54 der 93 sind nicht einmal durch 10 teilbar, nur 7 sind volle Tausender. Eingetragen sind Beträge wie 99.560, 99.884 oder 99.733,45 Euro. Auf 49 verschiedene Auftraggeber-Kennungen verteilt sich die Klasse; die größte einzelne Kennung stellt 10,8 Prozent, die zehn größten zusammen 53,8 Prozent. Die Häufung ist also nicht auf eine einzelne Auftraggeber-Kennung beschränkt.

Was bei 100.000 Euro rechtlich passiert

Im betrachteten Zeitraum war 100.000 Euro nicht nur die Direktvergabe-Grenze. Die Schwellenwerteverordnung 2023 legte vier gesetzliche Verfahrensgrenzen auf denselben Betrag:

§ 46 Abs. 2Direktvergabe
§ 43 Z 2Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung (Liefer- und Dienstleistungen)
§ 44 Abs. 2 Z 1Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
§ 213 Abs. 2Direktvergabe im Sektorenbereich

Der Gesetzestext prüft die Grenze als „nicht erreicht“: zulässig ist ein Verfahren nur, wenn der geschätzte Auftragswert strikt unter der Grenze liegt. Ein geschätzter Auftragswert von exakt 100.000 Euro erreicht die Grenze und liegt daher nicht darunter; die Klasse in dieser Auswertung endet deshalb bei 99.999,99 Euro. Maßgeblich ist rechtlich der vorab geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung (§ 13 BVergG 2018). Das Register veröffentlicht dagegen einen Wert je Bekanntgabe, ohne auszuweisen, ob es sich um Schätzung, Zuschlagssumme oder Rahmenobergrenze handelt, und ohne Angabe zur Umsatzsteuer. Diese Auswertung vergleicht also eingetragene Registerwerte mit der gesetzlichen Linie, nicht die rechtlich maßgebliche Schätzgröße selbst.

Drei Zeitfenster nach Vertragsabschluss

Am 22. Juli 2025 stieg die Grenze auf 143.000 Euro; seit 1. März 2026 gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge klassischer öffentlicher Auftraggeber der Betrag nach Paragraf 12 Abs. 1 Z 1 BVergG, derzeit 140.000 Euro, im Sektorenbereich 150.000 Euro. Dieselbe Auswertung lässt sich daher in drei Zeitfenstern erstellen. Die Tabelle berichtet Beobachtungen je Fenster; sie belegt keine Verhaltensänderung.

Zeitfenster (Vertragsabschluss)GrenzeZeilenKlasse 99.000: FaktorKlasse 142.000: Faktor
1. Jänner 2024 bis 21. Juli 2025100.0006 6581,99x (93)0,69x (14)
22. Juli 2025 bis 28. Februar 2026143.0002 9362,08x (34)2,09x (16)
1. März 2026 bis 26. Juli 2026140.0001 6291,02x (10)0,86x (4)

Quelle: Tendervane · Kerndaten der Vergabeverfahren (data.gv.at, § 66 BVergG 2018) und TED · Stand 26. Juli 2026. Verhältniszahlen: Klasse geteilt durch das Mittel der lokalen Nachbarklassen (90 bis 98 beziehungsweise 130 bis 141), Zeilenzahl der Zielklasse in Klammern. Kleine Fallzahlen in den späteren Fenstern. Im dritten Fenster gilt die Grenze von 140.000 Euro nur für klassische Liefer- und Dienstleistungsaufträge; zudem änderte sich zum 1. Jänner 2026 auch der EU-Schwellenwert von 143.000 auf 140.000 Euro, was Jänner und Februar 2026 rechtlich zusätzlich überlagert.

Beobachtet, ohne Deutung: im ersten Fenster liegt die Klasse von 142.000 bis unter 143.000 Euro beim 0,69-Fachen ihrer Nachbarklassen, im zweiten beim 2,09-Fachen, im dritten beim 0,86-Fachen auf Basis von vier Zeilen. In der partiellen Abschlussdatum-Auswertung vom 1. März bis 26. Juli 2026 betrug das beobachtete Verhältnis der Klasse unter 100.000 Euro 1,02, basierend auf zehn Zeilen der Zielklasse; in den beiden Fenstern davor lag es bei 1,99 und 2,08.

Für die Häufung unter 143.000 Euro im zweiten Fenster haben wir sechs Gegenproben gerechnet und legen alle offen:

GegenprobeFaktor Klasse 142.000
Alle Zeilen2,09x (16)
Ohne Titel mit Abruf oder Rahmenvereinbarung2,12x (9)
Ohne Bundesrechenzentrum als Auftraggeber1,91x (11)
Ohne Verfahrensart offen2,61x (15)
Nur Abschlüsse November bis Februar2,71x (14)
Nur Abschlüsse Juli bis Oktober0,80x (2)

Zeilenzahl der Zielklasse in Klammern. Die Gegenprobe Juli bis Oktober beruht auf zwei Zeilen.

Im früheren Abschlussdatum-Fenster lag das Verhältnis derselben Klasse in den Monaten November bis Februar bei 1,04. Das spricht gegen ein einfaches, jährlich gleiches Saisonmuster, schließt saisonale oder kompositionelle Erklärungen aber nicht aus.

Die Zeitfenster sind nach Vertragsabschluss abgegrenzt. Rechtlich maßgeblich ist dagegen die Einleitung des Vergabeverfahrens. Die Zeilen sind daher keine rechtlich den Schwellenwertregimen zugeordneten Verfahren; ein unbekannter Anteil kann aus früher eingeleiteten Verfahren stammen.

Dazu kommen kleine Fallzahlen und gemischte Vergabewege innerhalb der Klassen. Diese Vergleiche können eine Verbindung zur Wertgrenze nicht von Saisoneffekten, der Zusammensetzung nach Auftraggebern, Quellen und Verfahren oder der zeitlichen Verzögerung zwischen Verfahrenseinleitung und Vertragsabschluss trennen. Wir veröffentlichen die Tabellen deshalb als Beobachtung, nicht als Beleg.

Was das Register nicht sagen kann

Zur Einordnung der Verteilung gehört, was in den Daten fehlt. Von den 6 658 Zeilen mit Wert im Hauptfenster tragen nur 2 091 eine Verfahrensart (31,4 Prozent); für 68,6 Prozent lässt sich aus unserem Datenbestand nicht sagen, ob hinter einem Wert eine Direktvergabe, ein offenes oder ein anderes Verfahren steht. Auch die Verdichtung unter der Grenze verteilt sich über Zeilen mit und ohne Verfahrensangabe, darunter auch offene Verfahren, für die die Grenze gar nicht gilt. Welcher Vergabeweg die Häufung trägt, ist aus dem Register nicht ablesbar.

Die Bekanntgabepflicht, aus der der weit überwiegende Teil dieser Daten stammt (§ 66 BVergG 2018), gilt für öffentliche Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes und beginnt seit 1. März 2019 bei 50.000 Euro Auftragswert. Entsprechend enthalten die fünf Klassen von 45.000 bis unter 50.000 Euro in unserem Fenster zusammen 8 Zeilen, die Klasse ab 50.000 dann 104. Das ist eine Eigenschaft der Erfassung, kein Marktverhalten. Vergaben unter 50.000 Euro sowie Vergaben von Auftraggebern außerhalb des Vollziehungsbereichs des Bundes werden über § 66 nicht systematisch erfasst; sie können über andere Pflichten (etwa § 62 im Oberschwellenbereich oder die Sektorenbestimmungen) oder freiwillige Bekanntgaben im Bestand enthalten sein.

Methode, Nenner und Gegenproben

Datenbasis sind die Kerndaten der Vergabeverfahren (data.gv.at) und TED-Bekanntmachungen, wie sie im Tendervane-Warehouse für IT-Vergaben (CPV 48 und 72) vorliegen; die Eingrenzung auf IT ist eine Eigenschaft der Datenaufnahme. 92 der 93 Werte der auffälligen Klasse stammen aus den Kerndaten. Gezählt werden kanonische Zeilen nach quellenübergreifender Dublettenbereinigung, Zeitfenster nach Vertragsabschlussdatum.

Österreichische IT-Vergabezeilen im Warehouse (CPV 48/72, alle Daten)19.122
davon kanonisch (Duplikate über Quellen hinweg entfernt)18.319
davon Vertragsabschluss 1. Jänner 2024 bis 21. Juli 20257.060
davon mit eingetragenem Auftragswert6.658
davon im Fenster 90.000 bis unter 111.000 Euro758

Der Vergleichsmaßstab ist bewusst einfach und offengelegt: das Mittel der Nachbarklassen. Ein formaler Dichtetest (etwa nach McCrary) mit Bandbreitenwahl und Standardfehlern ist das nicht; die Verhältniszahlen sind deskriptiv und tragen keine statistische Aussage über Zufall oder Systematik. Die Kernzahlen dieser Seite, die 21 Klassen des Histogramms, der Nenner-Trichter, die Rundungszählung und die Abdeckungsquoten, sind als Prüfschritt B7 in unserem täglichen Wahrheits-Check verify-data-truth verankert; bewegt sich einer der Werte, schlägt die Prüfung fehl, bevor die Zahl erneut zitiert wird. Belegte Korrekturen vermerken wir mit Datum auf dieser Seite.

Rechtsgrundlagen mit Fundstellen: Schwellenwerteverordnung 2023 (BGBl. II Nr. 34/2023), verlängert durch BGBl. II Nr. 148/2023, geändert durch BGBl. II Nr. 202/2023, weiter verlängert durch BGBl. II Nr. 405/2023; abgelöst am 22. Juli 2025 durch die Schwellenwerteverordnung 2025 (BGBl. II Nr. 167/2025, Grenze 143.000 Euro); seit 1. März 2026 gesetzliche Regelung im Vergaberechtsgesetz 2026 (BGBl. I Nr. 8/2026): für Liefer- und Dienstleistungen klassischer öffentlicher Auftraggeber der Betrag nach Paragraf 12 Abs. 1 Z 1 BVergG, derzeit 140.000 Euro (Kundmachung BGBl. II Nr. 214/2026), für Bauaufträge 200.000 Euro, im Sektorenbereich 150.000 Euro. Alle Texte im Rechtsinformationssystem des Bundes (ris.bka.gv.at).

Daten zum Download

Das vollständige Histogramm steht als CSV bereit, als aggregierte Daten, nicht als Rohdaten: 21 Tausenderklassen von 90.000 bis unter 111.000 Euro, je Klasse die Zahl der Registerzeilen gesamt und davon aus den Kerndaten, ohne Zwischensummen. Wer die Spalte aufaddiert, erhält exakt die 758 Zeilen des Fensters aus dem Nenner-Trichter.

Histogramm als CSV herunterladen

Semikolon als Trennzeichen, UTF-8 mit BOM. Lizenz: CC BY 4.0. Das heißt: Weiterverwendung und Bearbeitung erlaubt, mit Namensnennung (Tendervane), Verlinkung der Lizenz und Kennzeichnung vorgenommener Änderungen. Übernahme der Zahlen, Tabellen und Grafiken ausdrücklich erwünscht; Rückfragen beantworten wir schriftlich und zitierfähig.

Zitiervorschlag: Tendervane (2026): Die 100.000-Euro-Grenze. Auswertung eingetragener Auftragswerte österreichischer IT-Vergaben, Kerndaten der Vergabeverfahren und TED, Stand 26. Juli 2026.

Häufige Fragen

Ist es verboten, Aufträge knapp unter 100.000 Euro zu vergeben?
Nein. Lag der geschätzte Auftragswert unter der Grenze, war die Wertvoraussetzung für eine Direktvergabe erfüllt (§ 46 Abs. 2 BVergG 2018 in Verbindung mit der Schwellenwerteverordnung 2023); die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen galten daneben weiter. Diese Auswertung zeigt eine Verteilung, sie unterstellt niemandem einen Rechtsverstoß.
Warum endet das Hauptfenster am 21. Juli 2025?
Weil die Grenze danach nicht mehr 100.000 Euro betrug: ab 22. Juli 2025 galten 143.000 Euro, seit 1. März 2026 gelten für klassische Liefer- und Dienstleistungsaufträge 140.000 Euro. Der Vergleich braucht ein Fenster mit konstanter Grenze; er bleibt dennoch eine Näherung, weil wir nach Vertragsabschluss abgrenzen und rechtlich die Verfahrenseinleitung maßgeblich ist.
Woher stammen die Daten?
Ganz überwiegend aus den Kerndaten der Vergabeverfahren auf data.gv.at. Für Auftraggeber im Vollziehungsbereich des Bundes besteht dort seit 1. März 2019 eine Bekanntgabepflicht ab 50.000 Euro Auftragswert (§ 66 BVergG 2018); daneben speisen auch die Pflicht im Oberschwellenbereich (§ 62), Sektorenbestimmungen und TED-Bekanntmachungen den Bestand. 92 der 93 Werte im auffälligen Intervall stammen aus den Kerndaten.
Beweist die Auswertung, dass Aufträge geteilt oder kleingerechnet werden?
Nein. Die Daten zeigen eingetragene Auftragswerte, nicht deren Zustandekommen. Ob hinter einem Wert knapp unter der Grenze eine bewusste Gestaltung, ein Budgetdeckel oder ein Zufall steht, lässt sich aus dem Register nicht ablesen, und genau das sagt der Text auch.

Tendervane zeigt, welche öffentlichen IT-Verträge in Österreich in den nächsten 6 bis 18 Monaten auslaufen, wer sie heute hält und was in der Bekanntgabe steht. Auftraggeber, Auftragnehmer, Wert und Abschlussdatum sind Registerangaben; das erwartete Ende ist immer eine gekennzeichnete Schätzung.

Fehler gefunden? Schreiben Sie an ravid@tendervane.com; belegte Korrekturen vermerken wir mit Datum auf dieser Seite. Mehr zum Datenbestand: Vergabedaten aus Österreich lesen und unsere Abdeckungsanalyse.